Anwaltskanzlei Alexander Leue -Vorsorgeportal-

Für den Ernstfall vorgesorgt ?

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Während viele Menschen finanziell, etwa durch entsprechende Versicherungen, für den Fall vorsorgen, dass sie infolge eines Unfalls, einer schwerwiegenden Erkrankung oder aufgrund ihres Gesundheitszustandes im Alter, abgesichert sind, denken jedoch nur wenige daran, auch für die dann anstehenden generellen Entscheidungen Vorsorge zu treffen. Oftmals wird diese Problematik verdrängt, da die unzutreffende Auffassung besteht, dass Angehörige für einen entscheiden können, wenn man selbst seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Für diese Problematik empffiehlt es sich, eine Vorsorgevollmacht, Patienten-/ und  Betreuungsverfügung zu fertigen.


Grundsätzlich regelt die Vorsorgevollmacht die rechtsgeschäftliche Vertretung, die Patientenverfügung das Ob und das Wie der ärztlichen Behandlung und die Betreuungsverfügung die eigenen Wünsche für den Fall einer notwendig werdenden Betreuung. Aus Gründen der Klarstellung, Rechtssicherheit und um Widersprüche zu vermeiden, ist es zu empfehlen, diese drei Erklärungen getrennt zu verfassen und sich dafür juristischen Rat einzuholen. Seit einigen Jahren ist es zudem möglich, Eintragungen zu diesen drei Verfügungen in einem zentralen Register der Bundesnotarkammer erfassen zu lassen, auf welches die Vormundschaftsgerichte im Ernstfall zurückgreifen können. Gern bin ich Ihnen dabei behilflich.